AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Alexander Ostermann, „Projekt Heimweh nach Paderborn“, Kilianstraße 96, 33098 Paderborn

 

Im Rahmen einer Imagekampagne für die Stadt Paderborn unter der Bezeichnung „Projekt Heimweh nach Paderborn“ soll von dem Auftragnehmer ein Pavillon erstellt werden. Dieser soll in der Innenstadt Paderborn zum Frühlingsfest zum 01.05.2008 werbewirksam aufgestellt werden.Ebenso auch für das Jahr 2009.

Der Pavillon wird bestehen aus drei Seiten, Nord, Ost und West, mit jeweils pro Seite 403 Feldern zu den Maßen 31 cm Breite x 9 cm Höhe.

Insgesamt stehen 1.209 Werbefelder zur Verfügung.

Das Projekt soll in erster Linie einen künstlerischen Aspekt aufweisen und zur Finanzierung des Objektes können die Auftraggeber werbewirksam entsprechende Werbeflächen bis maximal 6 Felder nebeneinander pro Fassade erwerben.

Ein Feld von 31 x 9 cm kostet regelmäßig 100,00 € netto, respektive 119,00 € brutto.

 

Für den Auftrag werden folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart:

 

1.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei dem „Projekt Heimweh nach Paderborn“ das gemäß dem Auftrag erworbene Feld gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu besetzen.

2.

Platzierungsvorgaben des Auftraggebers sind nur als Wünsche des Auftraggebers zu verstehen. Diese sind kein verbindlicher Vertragsbestandteil.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, entsprechende Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen und zu erfüllen.

3.

Die vereinbarten Beträge gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt, oder innerhalb einer ausdrücklich schriftlich genannten Frist, ohne jeden Abzug, zur Zahlung fällig.

4.

Skonto wird nicht vereinbart.

5.

Abweichungen in Farbe und Beschaffenheit zu Mustern, Vorlagen oder Vorgaben können durch Repro- und Fabrikationstechnik unvermeidbar sein. Das gilt insbesondere für Schriftarten, Rasterwerte, Film- und Fotowiedergaben.

Obige Abweichungen stellen keinen Mangel dar und berechtigen insbesondere nicht zur Minderung der vereinbarten Vergütung.

6.

Der Auftragnehmer behält sich eine grafische, formmäßige oder textliche Änderung vor.

Zugesichert wird lediglich die Größe des oder der beauftragten Felder.

7.

Ideen, Entwürfe, Konzepte, Muster, Produkte, Vermittlungen, also Leistungen jeglicher Art, werden vom Auftragnehmer nur gegen Berechnung erbracht. Sie dürfen weder vervielfältigt, nachgeahmt, verändert, oder Dritten mit der Wahrscheinlichkeit einer Verwendung zugänglich gemacht werden. Die entsprechenden Urheberrechte verbleiben bei dem Auftragnehmer.

Die über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung der Rechte des Auftragnehmers kann nur schriftlich und gegen Vergütung erfolgen.

Auch mit Bezahlung erwirbt der Auftraggeber immer nur das eingeschränkte Nutzungsrecht für den jeweils konkreten Auftragszweck. Veränderungen, anderweitige oder erweiterte Verwendungen, stehen dem Auftragnehmer zu.

8.

Text- oder Druckvorlagen müssen dem Auftragnehmer auftraggeberseits bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bis zum 17.03.2008, übergeben oder eingereicht werden.

Hierbei muss es sich um eine reprofähige Druckvorlage im Größenmaßstab 1: 1 handeln.

Erfolgt die Vorlage eines Textes oder einer Druckvorlage nicht, oder nicht rechtzeitig, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Nottext zu fertigen.

9.

Redaktionsschluss ist jeweils 14 Tage vor der nächsten Ausstellung.

10.

Soweit die vom Auftraggeber vorgelegte Druckvorlage aus technischen Gründen nicht druckbar ist, erhält er hierüber auftragnehmerseits eine schriftliche Mitteilung.

Gleichzeitig wird der Auftraggeber von dem Auftragnehmer aufgefordert, eine neue Druckvorlage einzureichen. Die neue Druckvorlage kann nur bis zum Redaktionsschluss berücksichtigt werden.

Soweit auch die neue Druckvorlage aus technischen Gründen nicht gedruckt werden kann,  oder eine neue Druckvorlage nicht, oder nicht fristgerecht, eingereicht wird, fertigt der Auftragnehmer einen Nottext, der auf dem Pavillon erscheint.

11.

Mängel oder Beanstandungen sind gegenüber dem Auftragnehmer umgehend, nachdem sie erkannt werden, schriftlich zu rügen.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, nachdem der Auftraggeber die Möglichkeit hatte, Kenntnis von ihnen zu nehmen, zu rügen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten werden hiervon nicht berührt. Mängelansprüche bestehen nicht, falls nur eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, oder eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit und/oder des Erscheinungsbildes, vorliegt.

Dem Auftragnehmer steht das Recht der Nachbesserung zu.

12.

Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für eine von ihm nicht zu vertretende Verschlechterung oder Beschädigung des Werkes. Geschuldet wird lediglich die einmalige Aufstellung des Pavillons.

13.

Erfüllungsort ist Paderborn.

Gerichtsstand wird, soweit möglich, vereinbart an dem Sitz des Auftragnehmers, ebenfalls Paderborn.

14.

Vertragliche Vereinbarungen, die mündlich getroffen wurden, müssen für ihre Wirksamkeit von beiden Seiten schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber bestätigt ausdrücklich, dass er unterschriftsberechtigt ist und eine Durchschrift des Vertragsexemplars erhalten hat. Eine etwaige Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.